Fliesen-Platten Alfred Becker GmbH, Saarlouis (An der Kapellenmühle 1, 66740 Saarlouis). Die Gesellschaft ist gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
Fliesen-Platten Alfred Becker GmbH, Saarlouis (An der Kapellenmühle 1, 66740 Saarlouis).Es ist beabsichtigt, die Gesellschaft von Amts wegen gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit zu löschen. Gegen die Löschung von Amts wegen ist das Rechtsmittel des Widerspruchs statthaft. Der Widerspruch ist binnen einer Frist von 3 Monaten beginnend mit dem Tag dieser Veröffentlichung durch Einreichen eines Widerspruchsschreibens -schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle- beim Amtsgericht Saarbrücken, -zentrales Handelsregister-, Mainzerstr.178, 66121 Saarbrücken einzulegen. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Löschungsankündigung enthalten sowie die Erklärung, dass Widerspruch eingelegt wird. Er ist vom Widerspruchsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen
Fliesen-Platten Alfred Becker GmbH, Saarlouis, (An der Kapellenmühle 1, 66740 SaarlouisDie Gesellschaft ist infolge Eröffnung des Insolvenzverfahrens (Amtsgericht Saarbrücken Az.: 107 IN 12/10) kraft Gesetzes aufgelöst. Gemäß § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.