HRA 206922: Fliesenlegermeisterfachbetrieb Stephan Bokern GmbH & Co. KG, Dinklage, Holdorfer Straße 79, 49413 Dinklage. Firma geändert, nun: Neue Firma: Fliesenlegermeister Stephan Bokern GmbH & Co. KG.
HRA 206922: Fliesenlegermeisterfachbetrieb Stephan Bokern GmbH & Co. KG, Dinklage, Holdorfer Straße 79, 49413 Dinklage. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 23.04.2021 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRA 206922: Fliesenlegermeisterfachbetrieb Stephan Bokern GmbH & Co. KG, Dinklage, Holdorfer Straße 79, 49413 Dinklage. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 25.02.2021 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.02.2021 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Stephan Bokern, Dinklage, * ‒.‒.‒‒, unter der Firma Fliesenmeister Stephan Bokern e.K. in Dinklage (Amtsgericht Oldenburg HRA 206897) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRA 206922: Fliesenlegermeisterfachbetrieb Stephan Bokern GmbH & Co. KG, Dinklage, Holdorfer Straße 79, 49413 Dinklage. (Fliesen-, Platten- und Mosaikverlegung, Handel mit dafür verwendeten Produkten sowie Ausführung aller sonstigen Geschäfte, die hiermit im Zusammenhang stehen oder gebracht werden können). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Holdorfer Straße 79, 49413 Dinklage. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Stephan Bokern Beteiligungs GmbH, Dinklage (Amtsgericht Oldenburg HRB 215971), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.