HRB 9591: Fliesenverlegung Siegfried Droneberg GmbH, Zurow OT Schmakentin, Dorfstraße 41, 23992 Zurow OT Schmakentin. Gemäß Artikel 65 EGHGB von Amts wegen ergänzt: Geschäftsanschrift: Dorfstraße 41, 23992 Zurow OT Schmakentin. Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren gemeinsam vertreten. Geändert, nun: Liquidator: Droneberg, Siegfried, Schmakentin, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Fliesenverlegung Siegfried Droneberg GmbH, Zurow OT Schmakentin (Dorfstraße 41, 23992 Zurow OT Schmakentin). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.08.2007. Gegenstand: Verlegung und Verkauf von Fliesen und Beratung hierzu. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Droneberg, Siegfried, Schmakentin, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Siegfried Droneberg, Schmakentin, 15.07.1961 unter der Firma Fliesenverlegung Siegfried Droneberg e.K. in Zurow OT Schmakentin (Amtsgericht Schwerin, HRA 2681) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 03.08.2007. Die Ausgliederung ist mit ihrer Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 26.09.2007 wirksam geworden. Als nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.