Flint Group Germany GmbH, Stuttgart, Sieglestr. 25, 70469 Stuttgart.Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2009 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 26.08.2009 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Flint Group Germany GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 731822) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Flint Group Germany GmbH, Stuttgart, Sieglestr. 25, 70469 Stuttgart.Prokura erloschen: Dr. Pietzka, Johannes, Dortmund, * ‒.‒.‒‒.
Flint Group Germany GmbH, Stuttgart, Sieglestr. 25, 70469 Stuttgart.Geschäftsanschrift: Sieglestr. 25, 70469 Stuttgart. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Strohe, Thomas, Bonn, * ‒.‒.‒‒.
Flint Group Germany GmbH, Stuttgart, (Sieglestr. 25, 70469 Stuttgart).Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2008 mit Nachtrag vom 15.10.2008 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 25.08.2008 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Flint Group Pigments Europe GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 720182) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Flint Group Germany GmbH, Stuttgart, (Sieglestr. 25, 70469 Stuttgart).Die Gesellschafterversammlung vom 25.08.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital und Stammeinlagen) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag mit Ergänzung vom 15.10.2008 zum Zwecke der Verschmelzung mit "Flint Group Pigments Europe GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 720182) um 1.000,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 2.609.000,00 EUR.
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