HRB 208764: Flintermann Glasveredelungs GmbH, Salzbergen, Holsterfeld 8, 48499 Salzbergen. Prokura erloschen: Gruber, Reinhard, Emsbüren, * ‒.‒.‒‒.
HRB 208764: Flintermann Glasveredelungs GmbH, Salzbergen, Holsterfeld 8, 48499 Salzbergen. Prokura geändert bei: Einzelprokura: Gruber, Reinhard, Emsbüren, * ‒.‒.‒‒.
HRB 208764: Flintermann Glasveredelungs GmbH, Salzbergen, Holsterfeld 8, 48499 Salzbergen. Bestellt als Geschäftsführer: Lammering, Philipp, Schüttorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 208764:Flintermann Glasveredelungs GmbH, Salzbergen, Holsterfeld 8, 48499 Salzbergen.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.08.2014. Geschäftsanschrift: Holsterfeld 8, 48499 Salzbergen. Gegenstand: Die Herstellung, Veredelung sowie der Handel mit Glasprodukten. Stammkapital: 400.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Lammering, Diedrich, Schüttorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Schreyer, Wilfried, Uelsen, * ‒.‒.‒‒. Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Hebestreit, Gerd-Dieter, Schüttorf, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Gruber, Reinhard, Emsbüren, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Flintermann Glasveredelungs GmbH & Co. KG, Salzbergen (AG Osnabrück HRA 200956) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 28.08.2014. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.