Floraland Horst Suckow GmbH, Verden/Aller (Max-Planck-Str. 24, 27283 Verden). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 01.08.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 01.08.2007 mit der Horst Suckow GmbH & Co. KG mit Sitz in Verden (Amtsgericht Walsrode HRA 120225) verschmolzen. Die Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers ist gleichzeitig erfolgt. Die Gesellschaft ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
27283 Verden
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Amtsgericht: Walsrode
Rechtsform: GmbH