HRA 6197: Florensis Quedlinburg Breeding GmbH & Co.KG, Quedlinburg, Unter der Altenburg 3, 06484 Quedlinburg. Die Florensis Quedlinburg GmbH mit dem Sitz in Quedlinburg (Amtsgericht Stendal HRB 111839) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 12.03.2021 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen.Nicht eingetragen:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
06484 Quedlinburg
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Amtsgericht: Stendal
Rechtsform: GmbH & Co. KG