Num-
mer der
Eintra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, inländische Ge-
schäftsanschrift, empfangsberechtig-
te Person, Zweigniederlassungen
c)
Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a)
Allgemeine Vertretungsregelung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsfüh-
rende Direktoren, persönlich haftende
Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertre-
tungsberechtigte und besondere Vertre-
tungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn, Satzung oder Ge-
sellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse |
a)
Tag der Eintra-
gung
b)
Bemerkungen |
17 |
|
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b)
Änderung zu Nr. 9:
Geschäftsführer:
Willcock, Robert, * ‒.‒.‒‒, Rea-
ding (UK) |
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a)
09.01.2025
Jacobsen |
16 |
|
|
b)
Geschäftsführer:
7.
Bellin, Olivier, * ‒.‒.‒‒, Ai-
xen-Provence, Frankreich
Geschäftsführer:
8.
Beylier, Frédéric, * ‒.‒.‒‒, Gar-
ches, Frankreich
Geschäftsführer:
9.
Willcock, Robert, * ‒.‒.‒‒, At-
lanta, USA
Nicht mehr Geschäftsführer:
5. Barthélemy, Bertrand |
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a)
14.12.2023
Lämmerhirt |
HRB 5859 KI: Flowbird Deutschland GmbH, Kiel, Am Kiel-Kanal 2, 24106 Kiel. Nicht mehr Geschäftsführer: 4. Reimer, Kai; Prokura: 5. Dziupa, Thomas, * ‒.‒.‒‒, Schönkirchen; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen; 6. Nemzack, Gabriele Helga Fanny, * ‒.‒.‒‒, Kiel; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen; Nicht mehr Prokurist: 1. Martens, Jürgen
HRB 5859 KI: Flowbird Deutschland GmbH, Kiel, Am Kiel-Kanal 2, 24106 Kiel. Geschäftsführer: 6. Struckmeier, Nils, * ‒.‒.‒‒, Eckernförde
HRB 5859 KI: Flowbird Deutschland GmbH, Kiel, Am Kiel-Kanal 2, 24106 Kiel. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2019 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Cale Deutschland GmbH mit Sitz in Estorf (Amtsgericht Walsrode, HRB 30687) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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