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Flughafen Athen-Spata Projektgesellschaft mbH, Essen (HRB 10440) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Alfredstr. 236
45133 Essen
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 0 keine Angabe
Register
Registernr.: HRB 10440
Amtsgericht: Essen
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Flughafen Athen-Spata Projektgesellschaft mbH aus Essen war im Handelsregister Essen unter der Nummer HRB 10440 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Flughafen Athen-Spata Projektgesellschaft mbH ihren Standort nicht geändert. Die Flughafen Athen-Spata Projektgesellschaft mbH wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 08.05.2020)

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Registermeldungen 2

Calendar 26.04.2007
Löschung

Flughafen Athen-Spata Projektgesellschaft mbH, Essen (Alfredstr.236, 45133 Essen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden HOCHTIEF AirPort GmbH am 16.04.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.

Calendar 18.04.2007
Veränderung

Flughafen Athen-Spata Projektgesellschaft mbH, Essen (Alfredstr.236, 45133 Essen). Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 19.03.2007 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften vom selben Tag mit der HOCHTIEF AirPort GmbH mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen, HRB 12919) durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf diese gemäß § 2 Ziff. 1 UmwG verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Historie 1

26.04.2007
Registervorgang

Löschung 24.04.2007