Flugplatzbetriebsgesellschaft Stadtlohn mbH, Stadtlohn, Wenningfeld 41, 48703 Stadtlohn. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Flugplatz Stadtlohn-Vreden GmbH (AG Coesfeld HRB 4268) am 09.07.2013 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Flugplatzbetriebsgesellschaft Stadtlohn mbH, Stadtlohn, Wenningfeld 41, 48703 Stadtlohn. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.06.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.06.2013 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 10.06.2013 mit der Flugplatz Stadtlohn-Vreden Besitz GmbH mit Sitz in Stadtlohn (AG Coesfeld HRB 4268) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Flugplatzbetriebsgesellschaft Stadtlohn mbH, Stadtlohn, Wenningfeld 41, 48703 Stadtlohn. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Schwenzow, Elisabeth, Ahaus, * ‒.‒.‒‒. Bestellt zum Geschäftsführer: Hetkamp, Norbert, Borken, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
Flugplatzbetriebsgesellschaft Stadtlohn mbH, Stadtlohn, Wenningfeld 41, 48703 Stadtlohn.Nach Erweiterung der Vertretungsbefugnis nunmehr: Geschäftsführer: Dr. Schwenzow, Elisabeth, Ahaus, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Flugplatzbetriebsgesellschaft Stadtlohn mbH, Stadtlohn, Wenningfeld 41, 48703 Stadtlohn.Die Gesellschafterversammlung vom 21.07.2009 hat die vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes sowie der allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: 1. Die Führung des Betriebs eines bedarfsgerechten und leistungsstarken Verkehrslandeplatzes sowie die Förderung der zivilen Luftfahrt und des Flugsports auf gemeinnütziger Grundlage in Stadtlohn, Wenningfeld 41, 48703 Stadtlohn. Der Betrieb des Verkehrslandeplatzes dient auch der wirtschaftlichen Entwicklung der Leistungsfähigkeit der Region, der Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen am Standort und der Ansiedlung von Gewerbebetrieben in dem in unmittelbarer Nachbarschaft geplanten interkommunalen Gewerbegebiet. 2. Das Unternehmen ist gern. § 109 Abs. 1 S. 1 GO NRW so zu führen, zu steuern und zu kontrollieren, dass der vorgenannte öffentliche Zweck nachhaltig erfüllt wird. Das Unternehmen soll gem. § 109 Abs. 1 S. 2 GO NRW einen Ertrag für die Haushalte der mittelbar oder unmittelbar beteiligten Kommunen abwerfen, soweit dadurch die Erfüllung des öffentlichen Zwecks nicht beeinträchtigt wird. Der Jahresgewinn soll gern. § 109 Abs. 2 GO NRW so hoch sein, dass außer den für die technische und wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens notwendigen Rücklagen mindestens eine marktübliche Verzinsung des Eigenkapitals erwirtschaftet wird. Neue Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
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