Flugsportgruppe Bork e.V., Lüdinghausen (Luisenstraße 38 a, 44575 Castrop-Rauxel). Die Verschmelzung ist mit Eintragung des neu gegründeten Rechtsträgers Flugsportgemeinschaft Datteln Bork e.V. mit Sitz in Datteln (Amtsgericht Recklinghausen VR 2648) am 30.12.2010 wirksam geworden.
Flugsportgruppe Bork e.V., Lüdinghausen (Luisenstraße 38 a, 44575 Castrop-Rauxel). Der Verein ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.10.2010 sowie der Zustimmungsbeschlusses seiner Mitgliederversammlung vom 30.10.2010 und der Mitgliederversammlung des ebenfalls übertragenden Rechtsträgers Luftsportverein Datteln e.V.mit Sitz in Datteln (Amtsgericht Recklinghausen VR 736) auf den neugegründeten Verein Flugsportgemeinschaft Datteln Bork e.V. einzutragen beim Amtsgericht Recklinghausen verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.