Flugsportverein Bad Kreuznach e.V., Bad Kreuznach (Panzweiler Str. 25, 55490 Gemünden). Die Verschmelzung ist im Register des neugegründeten Vereins Aero-Club Rhein-Nahe e.V. (Amtsgericht Mainz VR 40245) am 13.12.2007 eingetragen worden;
Flugsportverein Bad Kreuznach e.V., Bad Kreuznach (Kiefernweg 8, 55442 Stromberg). Der Verein ist nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.01.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 03.02.2007 und der Zustimmungsbeschlüsse der Mitgliederversammlung des weiteren übertragenden Vereins Aero-Club Bingen-Langenlonsheim e.V. mit Sitz in Bingen ( Amtsgericht Mainz VR 20249) vom 03.02.2007 als übertragender Rechtsträger zu dem dadurch neugegründeten Verein Aero-Club Rhein-Nahe e.V. mit Sitz in Bingen verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des neuen Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Vereinen ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.