Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
8 |
b)
Berichtigung zur
Geschäftsanschrift:
An der Hartbrücke 6, 64625 Bensheim |
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a)
22.12.2022
Freisens
b)
Fall 8 |
7 |
a)
Fluid.iO Sensor + Control GmbH & Co. KG
b)
Geändert, nun:
Geschäftsanschrift:
Weidenring 25, 64625 Bensheim |
b)
Personenbezogene Daten geändert, nun:
Persönlich haftende Gesellschafterin:
Fluid.iO Verwaltungs GmbH, Bensheim (Amtsgericht
Darmstadt HRB 25734) |
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a)
20.12.2022
Freisens
b)
Fall 7 |
HRA 22894: E.L.B. Füllstandsgeräte Bundschuh GmbH & Co. KG, Bensheim, An der Hartbrücke 6, 64625 Bensheim. Prokura erloschen: Bundschuh, Torsten, Bensheim, * ‒.‒.‒‒.
HRA 22894: E.L.B. Füllstandsgeräte Bundschuh GmbH & Co. KG, Bensheim, An der Hartbrücke 6, 64625 Bensheim. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Bundschuh, Torsten, Bensheim, * ‒.‒.‒‒.
E.L.B. Füllstandsgeräte Bundschuh GmbH & Co. KG, Bensheim (An der Hartbrücke 6, 64625 Bensheim). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.12.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Bundschuh GmbH mit Sitz in Bensheim (Amtsgericht Darmstadt, HRB 21702) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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