Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
6 |
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Einzelprokura:
Köhler, Ralf, Kleinrinderfeld, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
05.11.2024
Lechner |
HRB 6842: Foca GmbH, Eltmann, Brückenstraße 4, 97483 Eltmann. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Schramm, Rainer, Sand am Main, * ‒.‒.‒‒.
HRB 6842: Foca GmbH, Eltmann, Brückenstraße 4, 97483 Eltmann. Bestellt: Geschäftsführer: Schramm, Rainer, Sand am Main, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 6842:Foca GmbH, Eltmann, Brückenstraße 4, 97483 Eltmann.Die Ausgliederung wurde am 03.09.2014 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht Bamberg HRA 11822).
HRB 6842:Foca GmbH, Eltmann, Brückenstraße 4, 97483 Eltmann.Die Gesellschafterversammlung vom 22.08.2014 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR zur Durchführung der Ausgliederung des einzelkaufmännischen Unternehmens "Jürgen Herbig Energieerzeugung e.K." mit dem Sitz in Eltmann (Amtsgericht Bamberg HRA 11822) und die Änderung des § 4 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungs- und Übernahmevertrag vom 22.08.2014 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.08.2014 das gesamte Vermögen des einzelkaufmännischen Unternehmens "Jürgen Herbig Energieerzeugung e.K." mit dem Sitz in Eltmann (Amtsgericht Bamberg HRA 11822) übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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