HRA 5461: Fondex GmbH & Co. KG, Flieden, Reinhardstraße 3, 36103 Flieden. Sitz verlegt, nun: Neuer Sitz: Fulda. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Willy-Brandt-Straße 13, 36043 Fulda.
Fondex GmbH & Co. KG, Flieden, Reinhardstraße 3, 36103 Flieden.(Vermittlung von Finanzierungen, Vermittlung und Abschluss von Versicherungen jedweder Art und Vermittlung von offenen Investmentfonds. Die Gesellschaft erbringt die Anlage- und Abschlussvermittlung im Sinn des § 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 und 2 KWG von Anteilen an Investmentvermögen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft ausgegeben werden und/oder von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Investmentgesetz öffentlich vertrieben werden dürfen, für die in § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG genannten Unternehmen. Bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistungen ist die Gesellschaft nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken nach § 112 des Investmentgesetzes werden von der Gesellschaft nicht vermittelt.).Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Reinhardstraße 3, 36103 Flieden. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Bestellt als Persönlich haftender Gesellschafter: FondeX Verwaltungs GmbH, Flieden (Amtsgericht Fulda HRB 5830), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der FondeX GmbH mit dem Sitz in Flieden (Amtsgericht Fulda, HRB 5214). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.