HRB 169143 B: Foodora Holding GmbH, Berlin, Oranienburger Straße 70, 10117 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 08.03.2018 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die SSC VOLO GmbH mit dem Sitz in Berlin (AG Charlottenburg HRB 134560 b) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 169143 B: Foodora Holding GmbH, Berlin, Oranienburger Straße 70, 10117 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 08.03.2018 durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Delivery Hero AG mit dem Sitz in Berlin (AG Charlottenburg HRB 187081 b) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 169143 B: Foodora Holding GmbH, Berlin, Oranienburger Straße 70, 10117 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 31.060,00 EUR; Prokura: 1. Krause, Andreas, * ‒.‒.‒‒, Berlin; Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; 2. Thomassin, Emmanuel, * ‒.‒.‒‒, Berlin; Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 21.07.2017 ist das Stammkapital der Gesellschaft zum Zwecke der Verschmelzung mit der Digital Services XXXVI S.á.r.l, Gesellschaft mit beschränkter Haftung luxemburgischen Rechts, mit Sitz in Luxemburg/Großherzogtum Luxemburg (eingetragen im Registre de Commerce et des Sociétés, Handels- und Gesellschaftsregister von Luxemburg, B 194399) um 46 EUR auf 31.060 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Stammkapital). Rechtsverhaeltnis: Die Digital Services XXXVI S.á.r.l, Gesellschaft mit beschränkter Haftung luxemburgischen Rechts, mit Sitz in Luxemburg/Großherzogtum Luxemburg (Registre de Commerce et des Sociétés, Handels- und Gesellschaftsregister von Luxemburg B 194399) ist als übertragende Gesellschaft auf Grund des Verschmelzungsplans vom 21.07.2017, des zustimmenden Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 21.07.2017 und der Verschmelzungsbescheinigung vom 21.07.2017 auf die Gesellschaft durch Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 169143 B: Foodora Holding GmbH, Berlin, Oranienburger Straße 70, 10117 Berlin. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Es ist Entwurf des Verschmelzungsplans betreffend die grenzüberschreitende Verschmelzung der Foodora Holding GmbH als "Übernehmende Rechtsträgerin" mit Sitz in Berlin und der Digital Services XXXVI S.à r.l. als "Übertragende Rechtsträgerin", eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung luxemburgischen Rechts, geschäftsansässig und Sitz in 18, rue Robert Stümper, L-2557 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister von Luxemburg (Registre de Commerce et des Sociétés) unter B 194399 zum Handelsregister eingereicht worden. Die grenzüberschreitende Verschmelzung durch Aufnahme erfolgt unter Anwendung der §§ 122a ff. UmwG in Verbindung mit Art. 261 ff. des Luxemburger Gesetzes vom 10. August 1915 über Handelsgesellschaften. Die Übernehmende Rechtsträgerin mit Geschäftsräumen in der Oranienburger Straße 70 in 10117 Berlin ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 169143 B. 4. Die Rechte der Gläubiger der Übernehmenden Rechtsträgerin ergeben sich aus § 122a Abs. 2 UmwG in Verbindung mit § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der Übernehmenden Rechtsträgerin nach § 122a Abs. 2 in Ver-bindung mit § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der Übernehmenden Rechtsträgerin gemäß § 122a Abs. 2 in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet: und staatlich überwacht ist. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Übernehmenden Rechtsträgerin unter deren oben genannter Geschäftsanschrift geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Übernehmenden Rechtsträgerin gefordert werden muss. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter eingeholt werden. Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschafterin ist nicht bekannt zu machen, da es sich um die Verschmelzung von Schwestergesellschaften innerhalb eines Konzerns handelt. Alleingesellschafterin der Übernehmenden Rechtsträgerin und der Übertragenden Rechtsträgerin ist die Delivery Hero AG mit Sitz in der Oranienburger Straße 70 in 10117 Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 187081 B. Außenstehende Minderheitsgesellschafter sind nicht vorhanden.
HRB 169143 B: Foodora Holding GmbH, Berlin, Oranienburger Straße 70, 10117 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 31.014,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 13.12.2016 ist das Stammkapital um 6.014 EUR auf 31.014 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Stammkapital).
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