HRB 213509: Forest GmbH, Bad Pyrmont, Kirchstr. 9, 31812 Bad Pyrmont. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Woodaccord GmbH mit dem Sitz in Bergi/Lettland (Betriebsregisteramt der Republik Lettland in Riga, Nummer 40103257777) am 17.12.2019 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
HRB 213509: Forest GmbH, Bad Pyrmont, Kirchstr. 9, 31812 Bad Pyrmont. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsplanes vom 02.05.2019 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom 02.05.2019 mit der Woodaccord GmbH mit dem Sitz in Bergi/Lettland (Betriebsregisteramt der Republik Lettland in Riga, Nummer 40103257777) verschmolzen. Die Voraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam sobald die Voraussetzungen nach dem Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 213509: Forest GmbH, Bad Pyrmont, Kirchstr. 9, 31812 Bad Pyrmont. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Beim Handelsregister ist der Entwurf eines Verschmelzungsplanes vom 28.02.2019 eingereicht worden. Danach soll die Forest GmbH mit Sitz in Bad Pyrmont (Amtsgericht Hannover HRB 213509) als übertragender Rechtsträger mit der Woodaccord GmbH mit Sitz in Bergi/Lettland (Handelsregister Lettland Nummer 40103257777) als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen werden. Die Rechte der Gläubiger der Forest GmbH ergeben sich aus § 122j UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Forest GmbH Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs entstanden sind. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Forest GmbH unter deren Geschäftsanschrift Kirchstraße 9, 31812 Bad Pyrmont geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger eingeholt werden. Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da außenstehende Minderheitengesellschafter nicht vorhanden sind.
HRB 213509: Forest GmbH, Bad Pyrmont, Kirchstr. 9, 31812 Bad Pyrmont. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.01.2016. Geschäftsanschrift: Kirchstr. 9, 31812 Bad Pyrmont. Gegenstand: Beteiligung an Holzbearbeitungsbetrieben sowie der internationale Handel mit Erzeugnissen aus Holz. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Gejn, Vaceslav, Bad Pyrmont, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Forest AG, Bad Pyrmont (Amtsgericht Hannover, HRB 201110) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 28.01.2016. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.