Forkardt Gefitec GmbH, Erkrath (Heinrich-Hertz-Str. 7, 40699 Erkrath). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Forkardt Deutschland GmbH am 11.01.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Forkardt Gefitec GmbH, Erkrath (Heinrich-Hertz-Str. 7, 40699 Erkrath). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 23.11.2004 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.11.2004 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 23.11.2004 mit der Forkardt Deutschland GmbH mit Sitz in Erkrath (Amtsgericht Wuppertal, HRB 13716) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.