HRB 550664:Form Bau GmbH, Radolfzell am Bodensee, Konstanzer Straße 54, 78315 Radolfzell am Bodensee.Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen.
Form Bau GmbH, Radolfzell am Bodensee, Konstanzer Straße 54, 78315 Radolfzell am Bodensee.Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten sie gemeinsam. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Schöbel, Ingeborg, Sipplingen, * ‒.‒.‒‒. Geändert; nun Liquidator: Dr. Janz, Ingo, Freiburg im Breisgau, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Form Bau GmbH, Radolfzell am Bodensee, Konstanzer Straße 54, 78315 Radolfzell am Bodensee.Die Gesellschafterversammlung vom 19.04.2010 hat die Erhöhung des Stammkapitals zum Zwecke der Verschmelzung mit "Dr. Schöbel GmbH i.L.", Ludwigsburg (Amtsgericht Stuttgart HRB 202216) um 17.895,22 EUR auf 69.024,41 EUR beschlossen.
Form Bau GmbH, Radolfzell am Bodensee, Konstanzer Straße 54, 78315 Radolfzell am Bodensee.Die Gesellschafterversammlung vom 19.04.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist um 5,59 EUR auf 69.030,00 EUR erhöht. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 19.04.2010 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Dr. Schöbel GmbH", Ludwigsburg (Amtsgericht Stuttgart HRB 202216) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.