Formica Vertriebs-GmbH, Lindenfels, Hauptstraße 143, 64678 Lindenfels. Der mit der Formica Holding GmbH, Lindenfels (Amtsgericht Darmstadt, HRB 41420) am 08.06.2011 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag ist durch die Verschmelzung erloschen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Homapal GmbH, Herzberg am Harz am 24.09.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrags in das Handelsregister nach § 10 HGB bekannt gemacht worden ist, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Formica Vertriebs-GmbH, Lindenfels, Hauptstraße 143, 64678 Lindenfels. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Homapal GmbH mit Sitz in Herzberg am Harz (Amtsgericht Göttingen, HRB 201865) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Formica Vertriebs-GmbH, Lindenfels, Hauptstraße 143, 64678 Lindenfels. Bestellt als Geschäftsführer: Ruhnke, Thorsten, Hattorf, * ‒.‒.‒‒, vertritt die Gesellschaft allein, wenn er alleiniger Geschäftsführer ist. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen.
Formica Vertriebs-GmbH, Lindenfels, Hauptstraße 143, 64678 Lindenfels. Geändert, nun: Geschäftsführer: Adamson, Mark Duncan, Chester le Street, County Durham, Großbritannien, * ‒.‒.‒‒, vertritt die Gesellschaft allein, wenn er alleiniger Geschäftsführer ist. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen.
Formica Vertriebs-GmbH, Lindenfels, Hauptstraße 143, 64678 Lindenfels. Geändert, nun: Geschäftsführer: Adamson, Mark Duncan, Chester le Street, County Durham, Großbritannien, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
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