Forst Beteiligungs GmbH, Solingen (Schützenstraße 160, 42659 Solingen). Die Gesellschaft ist aufgrund des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 14.12.2006 im Wege des Formwechsels in die Forst Technologie GmbH & Co. KG mit Sitz in Solingen (Amtsgericht Wuppertal, HRA 22225) umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Forst Beteiligungs GmbH, Solingen (Schützenstr. 160, 42659 Solingen). Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Dr. Berktold, Andreas, Neuss, * ‒.‒.‒‒; Kraemer, Thomas, Solingen, * ‒.‒.‒‒; Salwender, Franz Ulrich, Remscheid, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 08.12.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.12.2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 08.12.2006 mit der Forst Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Solingen (Amtsgericht Wuppertal, HRB 16536) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Forst Beteiligungs GmbH, Solingen (Schützenstr. 160, 42659 Solingen). Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2004 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 Absatz 2 (Geschäftsjahr) beschlossen.