Forst Verwaltungsgesellschaft mbH, Solingen (Schützenstr. 160, 42659 Solingen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 08.12.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.12.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 08.12.2006 mit der Forst Beteiligungs GmbH mit Sitz in Solingen (HRB 16787) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
42659 Solingen
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Amtsgericht: Wuppertal
Rechtsform: GmbH