HRA 501066:Forstbetrieb Ebnat GmbH & Co KG, Aalen, Ebnater Hauptstraße 23, 73432 Aalen.Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 19.02.2015 in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma "Forstbetrieb Ebnat GmbH", Aalen (Amtsgericht Ulm HRB 731803) gemäß § 190 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 501066:Forstbetrieb Ebnat GmbH & Co KG, Aalen, Ebnater Hauptstraße 23, 73432 Aalen.Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 12.12.2014 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 12.12.2014 einen Teil ihres Vermögens "Forstdienstleistungsbetrieb und Forst Salach" auf die Kommanditgesellschaft unter der Firma "Blauwald GmbH & Co KG", Aalen (Amtsgericht Ulm HRA 724263) übertragen (Abspaltung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 501066:Blauwald GmbH & Co KG, Aalen, Ebnater Hauptstraße 23, 73432 Aalen.Firma geändert; nun: Forstbetrieb Ebnat GmbH & Co KG. Aus technischen Gründen gerötet: Persönlich haftender Gesellschafter: Blauwald Verwaltung GmbH, Aalen (Amtsgericht Ulm HRB 501543). Aus technischen Gründen -unter Änderung der Firma- neu vorgetragen: Persönlich haftender Gesellschafter: Forstbetrieb Ebnat Verwaltung GmbH, Aalen (Amtsgericht Ulm HRB 501543).
Blauwald GmbH & Co KG, Aalen, Ebnater Hauptstraße 23, 73432 Aalen. Geschäftsanschrift: Ebnater Hauptstraße 23, 73432 Aalen.
Blauwald GmbH & Co KG, Aalen (Ebnater Hauptstraße 23, 73432 Aalen). Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 24.07.2008 und des Versammlungsbeschlusses vom 24.07.2008 die Grundstücke der Forstbezirke Granheim, Eberhardzell, Gräfenstein und Mannichswalde aus ihrem Vermögen zum Zwecke der Neugründung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Enkelwald GmbH", Ulm (Amtsgericht Ulm HRB 722529) auf diese übertragen (Abspaltung zur Neugründung). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 24.07.2008 und des Versammlungsbeschlusses vom 24.07.2008 die Grundstücke der Forstbezirke Obereuerheim/Sulzheim aus ihrem Vermögen zum Zwecke der Neugründung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Frankenforst GmbH", Ulm (Amtsgericht Ulm HRB 722528) auf diese übertragen (Abspaltung zur Neugründung). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.