Forster GmbH Sägewerk und Holzhandlung, Lingenfeld, Neustadter Str. 141, 67360 Lingenfeld.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Holz Forster KG (Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein, HRA 51357) am 12.10.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Das Registerblatt ist geschlossen.
Forster GmbH Sägewerk und Holzhandlung, Lingenfeld, Neustadter Str. 141, 67360 Lingenfeld.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.08.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 18.08.2010 mit der Franz Forster Kommanditgesellschaft Holzhandlung mit Sitz in Römerberg (Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein HRA 51357) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.