HRB 736701: Forstgut Jännersdorf GmbH, Heidenheim an der Brenz, Schlößlestraße 14, 89520 Heidenheim an der Brenz. Mit der "LaDar 1 Holding GmbH", Zossen (Amtsgericht Potsdam HRB 33867 P) wurde am 13./15.04.2021 ein Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Gesellschafterversammlungen am 19.04.2021 und 29.04.2021 zugestimmt haben. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
HRB 736701: Forstgut Jännersdorf GmbH, Heidenheim an der Brenz, Schlößlestraße 14, 89520 Heidenheim an der Brenz. Der zwischen der Gesellschaft und der "BWZH GmbH", Heidenheim an der Brenz (Amtsgericht Ulm HRB 731625) am 24.10.2018 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag ist durch Kündigung mit Wirkung zum Ablauf des 22.06.2020 beendet. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
HRB 736701: Forstgut Jännersdorf GmbH, Heidenheim an der Brenz, Schlößlestraße 14, 89520 Heidenheim an der Brenz. Mit der "BWZH GmbH", Heidenheim an der Brenz (Amtsgericht Ulm HRB 731625) wurde am 24.10.2018 ein Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Gesellschafterversammlungen am 24.10.2018 zugestimmt haben.
HRB 736701: Forstgut Jännersdorf GmbH, Heidenheim an der Brenz, Schlößlestraße 14, 89520 Heidenheim an der Brenz. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.05.2018. Geschäftsanschrift: Schlößlestraße 14, 89520 Heidenheim an der Brenz. Gegenstand: Die Verwaltung des eigenen Vermögens, insbesondere die Verwaltung und Bewirtschaftung von Wäldern und anderem Grundbesitz, und das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Gesellschaften, die Wälder und andere Grundflächen besitzen und bewirtschaften, sowie die Vornahme aller sonstigen hiermit zusammenhängender Geschäfte. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Oettinger, Hans-Martin, Blaustein, * ‒.‒.‒‒; Venus, Thomas, Dischingen, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Land- und Forstwirtschaft Gut Jännersdorf GmbH & Co. KG", Heidenheim an der Brenz (Amtsgericht Ulm HRA 725621) gemäß § 190 ff. UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 725621: Land- und Forstwirtschaft Gut Jännersdorf GmbH & Co. KG, Heidenheim an der Brenz, Schlößlestraße 14, 89520 Heidenheim an der Brenz. Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 08.05.2018 in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma "Forstgut Jännersdorf GmbH", Heidenheim an der Brenz (Amtsgericht Ulm, HRB 736701) gemäß § 190 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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