Die Fortbildungsakademie der Wirtschaft (FAW) gemeinnützige Gesellschaft mbH aus Köln ist im Handelsregister Köln unter der Nummer HRB 68558 verzeichnet. Nach der Gründung am 16.03.1988 hat die Fortbildungsakademie der Wirtschaft (FAW) gemeinnützige Gesellschaft mbH ihren Standort mindestens viermal geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe '1. Der Satzungszweck ist die Förderung der beruflichen und fachlichen Bildung von Jugendlichen und Erwachsenen, Aufgabe ist dabei vor allem die Schulung arbeitsloser oder von Arbeitslosigkeit bedrohter Personen im Auftrag und in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit, den Landes- und Bundeministerien, Sozialversicherungsträgern, Berzirksregierungen, kommunalen Verwaltungen und anderen öffentlichen Einrichtungen und Betrieben, sowie die berufliche, wirtschaftliche und soziale Reintegration von Arbeitslosen im Sinne von § 65 AO. 2. Weiterer Satzungszweck ist die Förderung der beruflichen und sozialen Integration von Menschen in beruflichen, sozialen oder gesundheitlichen Problemlagen, vorzugsweise durch die Erbringung von Leistungen, die sich gemeinnützigkeitsrechtlich unter die Begriffe Förderung der Bildung und Erziehung, Altenhilfe, öffentliches Gesundheitswesen und Wohlfahrtswesen im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 7, Nr. 4, Nr. 3 und Nr. 9 AO einordnen lassen, die Jungendhilfe im Sinne des SGB VIII und die Förderung der der Völkerverständigung und der Entwicklunghilfe. Zielsetzung ist dabei, durch ein breit gefächertes Angebot einen Beitrag zur sozialen und wirtschafltichen Entwicklung in Deutschland zu leisten. Die der vorstehenden Zielsetzung entsprechenden Projekte und Einrichtungen - mit Ausnahme derer im Bereich der Förderung der Völkerverständigung und der Entwicklungshilfe - werden insbesondere im Auftrag und in Zusammenarbeit mit privaten und öffentlichen Fördereinrichtungen wie etwa kommunalen Gebietskörperschaften, Bezirksregierungen, Landes- und Bundesministerien, Sozialverischerungsträgern sowie Stiftungen geplant und betrieben. Die Aufgaben im Sinne dieses Absatzes werden vorzugswiese durch Beteiligungsgesellschaften, die als Hilfspersonen im Sinne von § 57 AO tätig werden, wahrgenommen. 3. Bei der beruflichen Fortbildung und Umschulung sowie anderen Hilfen für arbeitslose Personen stehen neben der fachlichen Schulung auch erzieherische Maßnahmen im Vordergrund, die die Motivation sowie die Vermittlungsbereitschaft und Vermittlungsfähigkeit der Arbeitslosen stärken sollen. Diese erzieherischen Maßnahmen haben zum Ziel, die berufliche Eingliederung beziehungsweise Wiedereingliederung der Arbeitslosen nicht nur formal sicherzustellen, sondern durch nachhaltige erzieherische Methoden der Stärkung des beruflichen Selbstvertrauens, insbesondere von Langzeitarbeitslosen, zu dienen und damit die dauerhafte Eingliederung beziehungsweise Wiedereingliederung zu erreichen. Zielsetzung ist hierbei insbesondere die Entwicklung eines effizienten und effektiven Seminar- und Maßnahmenangebots für öffentliche und private Auftraggeber, das geeignet ist, den Arbeitsmarkt zu entlasten, die berufliche Entwicklung von Arbeitnehmern zu fördern und auf diesem Weg einen Beitrag zur Sicherung des sozialen und wirtschaftlichen Friedens zu leisten. 4. Im Rahmen dieser Satzungszwecke nach § 2.1. dieses Gesellschaftsvertrages führt die Gesellschaft insbesondere Maßnahmen zur beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung von Mitarbeitern und Führungskräften der Wirtschaft und deren Verbände durch. Zielgruppe dieser Maßnahmen sind zudem Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit Bedrohte sowie sonstige, sich in einer perönlichen oder wirtschafltichen Problemlage befindenden Personen. Bei diesen Maßnahmen handelt es sich vor allem um die folgenden: - Weiterbildungsmaßnahmen im Auftrag von Verbänden, Betrieben und sonstigen Organisationen; - Forbildungs- und Umschulungsmaßnahmen im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit; - Maßnahmen zur Förderung des allgemeinen Bildungswesens, insbesondere im Hinblick auf die Verbesserung des Zugangs zur Arbeits- und Berufswelt; - Maßnahmen zur Förderung des Übergangs von der schulischen Ausbildung in die Arbeitswelt; - Berufsvorbereitende Maßnahmen, ausbildungsbegleitende Hilfen und andere den Ausbildungserfolg sichernde Maßnahmen; - Bildungsforschung - Maßnahmen zur Entwicklung von Bildungskonzepten; - Erarbeitung von Lehr- und Lernmitteln sowie Unterrichtsmedien, die den vorbenannten Zwecken dienen; - Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Rehabilitation im Auftrag verschiederner Sozalversicherungsträger beziehungsweise privater Versicherungsunternehmen; 5. Maßnahmen des Wohlfahrtswesen, der Altenhilfe, des öffentlichen Gresundheitswesen und der Jugendhilfe im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 9, Nr. 4 und Nr. 3 AO führt die Gesellschaft im Rahmen der Vorgaben des § 2.2. dieses Gesellschaftsvertrages vorrangig im Vorfeld oder in Begleitung von Maßnahmen der Bildung und/oder Erziehung beziehungsweise im Zusammenhang mit dem - auch vorzeitigen - Ausscheiden aus dem Arbeitsprozeß durch. Diese Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch: - die Entwicklung und Zurverfügungstellung besonderer Hilfen wie medizinischen und psychologischen Diensten; - die Unterhaltung von begleitenden Therapieeinrichtungen, sozialpädagogisch betreuten Wohngruppen und vergleichbaren Einrichtungen; - die Entwicklung, Mitwirkung bei und Durchführung von Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigung; - die Arbeitnehmerüberlassung vorzugsweise hilfsbedürftiger Personen; - die Förderung der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern, insbesondere durch Angebote zur frühkindlichen Bildung, zur Betreuung in Kinderkrippen und Tageseinrichtungen sowie zur Entwicklung, Mitwirkung und Durchführung von Maßnahmen zur Förderung der betriebsnahen Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern; - die - auch wissenschaftliche - Untersuchung und Erarbeitung von Einsparungspotentialen im Bereich öffentlicher und privater Sozialeinrichtungen sowie - die Schulung und Förderung anderer in diesen Bereichen tätigen Einrichtungen. 6. Die Maßnahmen der Entwicklungshilfe und der Völkerverständigung beziehen sich insbesondere auf - Maßnahmen die vorzugsweise im Auftrage oder auf Veranlassung nationaler oder internationaler Einrichtungen und Behördern durchgeführt werden, insbesondere Bildungs- und Erziehungsmaßnahmen der in § 2.4. beschriebenen Art für Zwecke der Entwicklungshilfe und zur Förderung der Völkerverständigung; einschließlich der Beratung in diesen Bereichen, sowie Maßnahmen zur Überführung von staatswirtschaftlich oder vergleichbar gelenkten Unternehmen im Ausland, vorzugsweise in den Ländern des führeren Comecon in die Markt- beziehungsweise Privatwirtschaft durch geeignete Fachberatung und -maßnahmen mit dem Ziel des Erhalts von Arbeitsplätzen; - Maßnahmen zur Förderung des gegenseitigen Verständnisses der Arbeitswelt und der Arbeitskulturen verschiedener Länder sowie - Seminare und Bildungsangebote für im Ausland eingesetzte Mitarbeiter deutscher Unternehmen, beziehungsweise für ausländische Personen, die im Inland eingesetzt werden, sofern die Maßnahme im Ausland durchgeführt wird.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 100.000,00 DEM. Die Fortbildungsakademie der Wirtschaft (FAW) gemeinnützige Gesellschaft mbH weist zur Zeit drei Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).