Fortis Finanz GmbH, Essen, Huyssenallee 86-88, 45128 Essen.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden VON ESSEN GmbH & Co. KG Bankgesellschaft, Essen am 26.10.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Fortis Finanz GmbH, Essen, Huyssenallee 86-88, 45128 Essen.Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften vom 27.08.2009 mit der VON ESSEN GmbH & Co. KG Bankgesellschaft, Essen, (Amtsgericht Essen HRA 4189) durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf diese gemäß § 2 Ziff.1 UmwG verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Fortis Finanz GmbH, Essen, Huyssenallee 86-88, 45128 Essen.Prokura erloschen: Rigter, Lisbeth.
Fortis Finanz GmbH, Essen, Huyssenallee 86-88, 45128 Essen.Die Gesellschafterversammlung hat am 03.03.2009 beschlossen, den Gesellschaftsvertrag in § 6 (Vertretung) zu ändern. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Fortis Finanz GmbH, Essen, (Huyssenallee 86-88, 45128 Essen).Der mit der VON ESSEN GmbH & Co. KG Bankgesellschaft, Essen (Amtsgericht Essen, HRA 4189) am 29.06.2006 mit Änderung vom 25.07.2006 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Beschluss vom 13.01.2009 aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
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