HRB 18302: Fortuna GmbH, Dormagen, Stifterstraße 10, 41541 Dormagen. Nach Sitzverlegung nunmehr Jüchen. Neue Geschäftsanschrift: Robert-Bosch-Str. 7 A, 41363 Jüchen. Der Sitz ist nach Jüchen (jetzt Amtsgericht Mönchengladbach HRB 19492) verlegt.
HRB 19492: Fortuna GmbH, Jüchen, Robert-Bosch-Straße 7 A, 41363 Jüchen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.07.2015. Geschäftsanschrift: Robert-Bosch-Straße 7 A, 41363 Jüchen. Gegenstand: der Vertrieb und die Herstellung von Dichtungen und Dichtungsmitteln sowie die Erbingung von Dienstleistungen insbesondere im Bereich der Dichtungs- und Kunststofftechnik. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Nach Änderung der personenbezogenen Daten Geschäftsführer: Fortuna, Thomas, Jüchen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Fortuna, Corinna, Dormagen, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschafterversammlung vom 05.05.2020 hat die Sitzverlegung von Dormagen (bisher Amtsgericht Neuss HRB 18302) nach Jüchen und die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 (Sitz) beschlossen.
HRB 18302: Fortuna GmbH, Dormagen, Stifterstraße 10, 41541 Dormagen. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 17.08.2015 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 18302: Fortuna GmbH, Dormagen, Stifterstraße 10, 41541 Dormagen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 9. Juli 2015. Geschäftsanschrift: Stifterstraße 10, 41541 Dormagen. Gegenstand: Vertrieb und Herstellung von Dichtungen und Dichtungsmitteln sowie die Erbingung von Dienstleistungen insbesondere im Bereich der Dichtungs- und Kunststofftechnik. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Fortuna, Thomas, Dormagen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Fortuna, Corinna, Dormagen, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Ausgliederung der Fortuna Dichtungstechnik Inhaber Thomas Fortuna e. K. mit Sitz in Dormagen (HRA 7422) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 9. Juli 2015 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 9. Juli 2015. Die Ausgliederung wird ist wirksam geworden mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.