HRB 101978: Fortune Automaten GmbH, Wallerfangen, Rathausstraße 10, 66798 Wallerfangen. Die Gesellschafterversammlung vom 15.06.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma und Sitz), 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Sitzverlegung nach Saarlouis sowie die Änderung des Unternehmensgegenstands beschlossen. Neuer Gegenstand: Das Aufstellen, Betreiben, Vermieten und Verkaufen von Spiel-, Unterhaltungs- und Warenautomaten, der Vertrieb von Gastronomiezubehör sowie die Veranstaltung von virtuellen Automatenspielen im Sinne des Staatsvertrags zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (GlüStV 2021) vom 29. Oktober 2020. Neuer Sitz: Saarlouis. Geschäftsanschrift: Wallerfanger Straße 150, 66740 Saarlouis.
HRB 101978:Fortune Automaten GmbH, Wallerfangen, Rathausstraße 10, 66798 Wallerfangen.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.08.2014. Geschäftsanschrift: Rathausstraße 10, 66798 Wallerfangen. Das Aufstellen, Betreiben, Vermieten und Verkaufen von Spiel-, Unterhaltungs- und Warenautomaten sowie der Vertrieb von Gastronomiezubehör. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Calonne, René, Wallerfangen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann René Calonne, Wallerfangen, * ‒.‒.‒‒ unter der Firma René Calonne Fortune Automaten e. Kfm. in Wallerfangen (Amtsgericht Saarbrücken, HRA 11606) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 25.08.2014. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 21.10.2014 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.