Foto - Tischler GmbH, Hattingen (Große Weilstr. 11, 45525 Hattingen). Der Formwechsel ist mit Eintragung des neu gegründeten Rechtsträgers (Amtsgericht Essen, HRA 8742) am 25.08.06 wirksam geworden.
Foto - Tischler GmbH, Hattingen (Große Weilstr. 11, 45525 Hattingen). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.07.2006 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.07.2006 mit dem Vermögen des Alleingesellschafters verschmolzen, welcher das Unternehmen als eingetragener Kaufmann mit der Firma Foto-Tischler e.K. mit Sitz in Hattingen weiterführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des neuen, noch einzutragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Foto - Tischler GmbH, Hattingen (Große Weilstr. 11, 45525 Hattingen). Die Gesellschafterversammlung hat am 15.05.2006 beschlossen, das Stammkapital auf Euro umzustellen und es von dann 25.564,59 Euro um 435,41 Euro auf 26.000,00 Euro zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in §§ 3 (Stammkapital und Stammeinlagen) und 5 (Gesellschafterversammlung) zu ändern.