Foto Mosaik GmbH Fotografien an Schulen und Kindergärten, Bremerhaven, c/o Holger Kühnel, Deichstr. 93, 27568 Bremerhaven. Sitz der Firma: Bremerhaven. Geschäftsanschrift: c/o Holger Kühnel, Deichstr. 93, 27568 Bremerhaven. Vorstand: Die Eintragung zu Nr. 1 ist von Amts wegen wie folgt berichtigt: Namensänderung: Geschäftsführer: Öz, Kerstin, geb. Daum, * ‒.‒.‒‒, Bremerhaven.
Foto Mosaik GmbH Fotografien an Schulen und Kindergärten, Bremerhaven, c/o Kühnel & Willems, Lange Straße 112, 27580 Bremerhaven. Sitz der Firma: Bremerhaven. Geschäftsanschrift: c/o Kühnel & Willems, Lange Straße 112, 27580 Bremerhaven. Vorstand: Nicht mehr Geschäftsführerin: 3. Meyer, Birgit..
Foto Mosaik GmbH Fotografien an Schulen und Kindergärten, Bremerhaven (c/o c/o Kühnel & Willems, Deichstr. 93, 27568 Bremerhaven). Hat die Geschäftsführerin Birgit Meyer ihr Amt niedergelegt. Dem Gericht liegt ein Nachweis vor, dass die Amtsniederlegungserklärung dem Gesellschafter Holger Kühnel am 31.01.2009 zugegangen ist. Änderungen der Person der Geschäftsführer sind von den Geschäftsführerin in vertretungsberechtigter Zahl zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden (§ 39 Abs. 1 GmbHG). Der Geschäftsführer, welcher sein Amt mit Wirkung zu einem Zeitpunkt niederlegt, der vor demjenigen der Handelsregisteranmeldung liegt, kann sein eigenes Ausscheiden nicht mehr selbst anmelden. Die weitere Geschäftsführerin Kerstin Öz (ehemals Kerstin Daum) wurde durch das Gericht mehrfach aufgefordert, das Ausscheiden der Geschäftsführerin Birgit Meyer zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Eine Anmeldung liegt dem Registergericht bisher nicht vor. Die Geschäftsführerin Kerstin Öz wird hiermit nochmals aufgefordert, das Ausscheiden der Geschäftsführerin Birgit Meyer zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Sofern eine entsprechende Anmeldung nicht beim Registergericht eingeht, ist beabsichtigt, die Eintragung der Geschäftsführerin Birgit Meyer von Amts wegen im Handelsregister zu löschen (§ 395 FamFG). Gegen die beabsichtigte Löschung kann innerhalb einer Frist von einem Monat Widerspruch erhoben werden. Falls Widerspruch nicht erhoben oder dieser rechtskräftig zurückgewiesen wird, wird die Geschäftsführerin gelöscht werden..