Foto Oehling GmbH, Mainz (Ludwigstraße 2, 55116 Mainz). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Besier Oehling GmbH (bisher: Photohaus Besier GmbH) mit Sitz in Wiesbaden am 30.07.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Foto Oehling GmbH, Mainz (Ludwigstraße 2, 55116 Mainz). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.07.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tage mit der Photohaus Besier GmbH mit Sitz in Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden - HRB 13090) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Foto Oehling GmbH, Mainz (Ludwigstraße 2, 55116 Mainz). Nicht mehr Geschäftsführer: Keller-Lux, Holger, Kaufmann, Mainz-Mombach; Rossius, Jörg, Kaufmann, Mainz-Finthen. Bestellt als Geschäftsführer: Besier, Michael, Wiesbaden, * ‒.‒.‒‒; Hesse, Oliver, Wiesbaden, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.