Foto Studio Höss GmbH, Metzingen, (Schloßstr. 28, 72555 Metzingen).Der neue (übernehmende) Rechtsträger und damit die Verschmelzung wurde am 12.07.2010 beim Amtsgericht Stuttgart (HRA 725330) eingetragen.Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
Foto Studio Höss GmbH, Metzingen, (Schloßstr. 28, 72555 Metzingen).Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund der Verschmelzungserklärung des Alleingesellschafters vom 24.06.2010 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Höss, Axel, Metzingen als Inhaber der Firma "Foto Studio Höss e.K., Inhaber Axel Höss", Metzingen, verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung im Register der Niederlassung des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.