HRB 728925: Fotoprofi GmbH, Esslingen am Neckar, Aspenhaustraße 17, 72770 Reutlingen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 23.07.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 23.07.2020 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Photo-Planet Otto Nehrkorn GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 8631) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 728925: Fotoprofi GmbH, Esslingen am Neckar, Aspenhaustraße 17, 72770 Reutlingen. Bestellt als Geschäftsführer: Bergmann, Christof, Wuppertal, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Nicht mehr Geschäftsführer: Primm, Heinz, Tübingen, * ‒.‒.‒‒; Raether, Andreas, Ludwigsburg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 728925: Fotoprofi GmbH, Esslingen am Neckar, Ritterstraße 3, 73728 Esslingen am Neckar. Neue Geschäftsanschrift: Aspenhaustraße 17, 72770 Reutlingen.
HRB 728925: Fotoprofi GmbH, Esslingen am Neckar, Ritterstraße 3, 73728 Esslingen am Neckar. Erteilt: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Frenzel, Wolf-Dieter, Neu-Ulm, * ‒.‒.‒‒.
HRB 728925: Fotoprofi GmbH, Esslingen am Neckar, Ritterstraße 3, 73728 Esslingen am Neckar. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 18.07.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 18.07.2018 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Foto-Markt-Video GmbH", Tübingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 381101) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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