HRB 130507 B: Fotoreklame - Gesellschaft für Werbung FRG mbH, Berlin, Blomberger Weg 4 a, 13437 Berlin. Prokura: 1. Glöckner, Kerstin, * ‒.‒.‒‒, Mühlenbecker Land OT Zühlsdorf; Einzelprokura
HRB 130507 B: Fotoreklame - Gesellschaft für Werbung FRG mbH, Berlin, Blomberger Weg 4 a, 13437 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Blomberger Weg 4 a, 13437 Berlin
Fotoreklame - Gesellschaft für Werbung FRG mbH, Berlin, Hadlichstraße 19, 13187 Berlin. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Die Gesellschaft hat einen Verschmelzungsplan beim Handelsregister eingereicht: 1. An der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind beteiligt: - die ifuse Limited, eine Private Limited Company nach englischem Recht, mit dem Sitz in Birmingham, Großbritannien, eingetragen im Registrar of Companies for England and Wales, Cardiff, Company No. 05248044, als übertragende Gesellschaft sowie - die Fotoreklame - Gesellschaft für Werbung FRG mbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht, mit dem Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 130507, als übernehmende Gesellschaft. 2. Den Gläubigern und Minderheitsgesellschaftern der beteiligten Gesellschaften stehen hinsichtlich der grenzüberschreitenden Verschmelzung der ifuse Ltd. auf die Fotoreklame - Gesellschaft für Werbung FRG mbH die folgenden Rechte zu (§ 122d Satz 2 Nr. 4 UmwG): a) Gläubigerrechte nach deutschem Recht: Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft (Fotoreklame - Gesellschaft für Werbung FRG mbH) können gemäß 122a Abs. 2 i. V. m. 22 UmwG Sicherheitsleistung verlangen, wenn sie binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der Fotoreklame - Gesellschaft für Werbung FRG mbH unter deren Geschäftsanschrift geltend machen, vorausgesetzt, sie können nicht Befriedigung verlangen, und vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen so genannten obligatorischen Anspruch handelt. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 22 UmwG, da der Gegenstand des dinglichen Rechts eine ausreichende Sicherheit darstellt. Anspruchsinhalt muss nicht notwendig ein Geldbetrag sein. Jeglicher Vermögenswert, z. B. die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einer Dienstleistung, ist ausreichend, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfnis im Hinblick auf einen später gegebenenfalls daraus resultierenden Schadensersatzanspruch besteht. Gläubiger, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz entrichtet und staatlich überwacht ist, steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, nicht zu. Bei der Anmeldung des Anspruches ist dieser in einer Weise zu beschreiben, dass seitens der Gesellschaft eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Nach Ablauf von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden Fotoreklame - Gesellschaft für Werbung FRG mbH kommt eine Sicherheitsleistung nicht mehr in Betracht. b) Gläubigerrechte nach englischem Recht: Jeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft (ifuse Ltd.) kann gemäß Reg. 11 und 14 CCBMR die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig ist (vgl. Reg. 14 CCBMR). Hierzu hat er dieses Verlangen gegenüber dem High Court, London, geltend zu machen. Sofern der High Court auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75 % der Gläubiger. Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seiner Forderungen im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubiger in der Gläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertreter mitstimmen. c) Rechte der Minderheitsgesellschaft Bei der vorliegenden Verschmelzung einer 100%igen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft existieren keine Minderheitsgesellschafter. Folglich ist ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter entbehrlich. Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der vorgenannten Gläubigerrechte können jederzeit bei der Fotoreklame - Gesellschaft für Werbung FRG mbH, Herr Robert Glöckner, angefordert werden..
Fotoreklame - Gesellschaft für Werbung FRG mbH, Berlin, Hadlichstraße 19, 13187 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 100.000,00 EUR Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 02.12.2010 ist das Stammkapital um 66.000 EUR auf 100.000 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 4 (Stammkapital)..