Fotostudio Arnolds GmbH, Aachen (Jülicher Str. 373, 52070 Aachen). Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden Rechtsträgers, den unter Fotostudio Arnolds eK (Amtsgericht Aachen, HRA 7227) auftretenden Gerd Helmut Arnolds am 06.08.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Fotostudio Arnolds GmbH, Aachen (Jülicher Str. 373, 52070 Aachen). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.06.2008 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 02.06.2008 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter den unter Fotostudio Arnolds eK auftretenden Gerd Helmut Arnolds übertragen. DieVerschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Register des übernehmenden Rechtsträger. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.