Fränkische Filmmanufaktur GmbH Kameraverleih, Hofheim/Eichelsdorf, Schloßstraße 9, 97461 Hofheim/Eichelsdorf. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2013 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Michael Ballhaus, Berlin, * ‒.‒.‒‒ verschmolzen. Das Unternehmen wird als Einzelfirma unter der Firma Fränkische Filmmanufaktur Kameraverleih e.K. mit dem Sitz in Hofheim (Amtsgericht Bamberg HRA 11779) geführt. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Fränkische Filmmanufaktur GmbH Kameraverleih, Hofheim/Eichelsdorf, Schloßstraße 9, 97461 Hofheim/Eichelsdorf. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Ballhaus, Ursula, München, * ‒.‒.‒‒.
Fränkische Filmmanufaktur GmbH Kameraverleih, Hofheim/Eichelsdorf, Schloßstraße 9, 97461 Hofheim/Eichelsdorf.Bestellt: Geschäftsführer: Ballhaus, Ursula, München, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Fränkische Filmmanufaktur GmbH Kameraverleih, Hofheim/Eichelsdorf, Schloßstraße 9, 97461 Hofheim/Eichelsdorf.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.11.2009. Geschäftsanschrift: Schloßstraße 9, 97461 Hofheim/Eichelsdorf. Gegenstand des Unternehmens: Der bisher durch das Einzelhandelsunternehmen "Fränkische Filmmanufaktur FFM - Michael Ballhaus" betriebene Verleih von Filmausrüstung, insbesondere hochwertiger Kameras. Stammkapital: 25.000,00 EUR. (1) Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. (2) Die Gesellschaft wird durch einen Geschäftsführer einzeln vertreten, wenn er alleiniger Geschäftsführer ist oder wenn die Gesellschafter ihn zur Einzelvertretung ermächtigt haben. Im Übrigen wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinschaftlich mit einem Prokuristen vertreten. (3) Ein Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Ballhaus, Michael, Berlin, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.