Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
15 |
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Prokura erloschen:
Christian, Schulz, Bielefeld, * ‒.‒.‒‒
Prokura erloschen:
Neumann, Werner, Bielefeld, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
19.11.2024
Rohden |
14 |
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c)
Durch Sonderrechtsnachfolge ausgeschieden:
Kommanditist:
von Möller, Friedrich-Berthold, Bielefeld, * ‒.‒.‒‒,
Haftsumme: 723.320,00 EUR.
Durch Sonderrechtsnachfolge Haftsumme(n) erhöht:
Kommanditist:
Dr. Peter von Möller Familienstiftung, Bielefeld, Haftsumme:
8.670.120,00 EUR. |
a)
12.07.2024
Rohden |
Fr. Möller GmbH & Co. KG, Bielefeld, Kupferhammer, 33649 Bielefeld.Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Christian, Schulz, Bielefeld, * ‒.‒.‒‒; Neumann, Werner, Bielefeld, * ‒.‒.‒‒.
Fr. Möller GmbH & Co. KG, Bielefeld, Kupferhammer, 33649 Bielefeld.Geschäftsanschrift: Kupferhammer, 33649 Bielefeld.
Fr. Möller GmbH & Co. KG, Bielefeld, (Kupferhammer, 33649 Bielefeld).Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 04.08.2008 mit der Fr. Möller Beteiligungs mbH mit Sitz in Bielefeld (AG Bielefeld HRB 37494) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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