Fr. Möller, Bielefeld, (Kupferhammer, 33649 Bielefeld).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 04.08.2008 mit der Zweite Fr. Möller GmbH & Co. KG mit Sitz in Bielefeld (AG Bielefeld HRA 15333) verschmolzen. Die Verschmelzung wird wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers; dort eingetragen am 19.09.2008. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
33649 Bielefeld
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Amtsgericht: Bielefeld
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