Fr. von der Kohlen GmbH, Solingen (Schulstr. 1, 42653 Solingen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Firma Fr. von der Kohlen e.K. (Amtsgericht Wuppertal, HRA 21.953) am 29.03.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Fr. von der Kohlen GmbH, Solingen (Schulstr. 1, 42653 Solingen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 14.03.2006 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.03.2006 mit dem Vermögen ihres Alleingesellschafters verschmolzen, der das Unternehmen als eingetragener Kaufmann mit Sitz in Solingen unter der Firma Fr. von der Kohlen e.K. (Amtsgericht Wuppertal, 54 AR 281/2006) weiterführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.