HRB 88024: Francono Rhein-Main GmbH, Frankfurt am Main, Wöhlerstraße 8-10, 60323 Frankfurt am Main. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Registre de Commerce et des Sociétés Nr. B254577) am 12.05.2021 wirksam geworden. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 88024: Francono Rhein-Main GmbH, Frankfurt am Main, Wöhlerstraße 8-10, 60323 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 29.03.2021 im Wege des grenzüberschreitenden Formwechsels unter gleichzeitiger Sitzverlegung in die Francono Rhein-Main S.à.r.l. mit Sitz in Luxemburg/Großherzogtum Luxemburg umgewandelt. Der grenzüberschreitende Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 88024: Francono Rhein-Main GmbH, Frankfurt am Main, Wöhlerstraße 8-10, 60323 Frankfurt am Main. Nicht mehr Geschäftsführer: Cavé, Sebastian, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführerin: Krasteva, Svetlana, Luxemburg / Luxemburg, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt als Geschäftsführer: Birnescu, Iustin, Luxemburg / Luxemburg, * ‒.‒.‒‒; Rijnoudt, Erik, London / Vereinigtes Königreich, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 88024: Francono Rhein-Main GmbH, Frankfurt am Main, Wöhlerstraße 8-10, 60323 Frankfurt am Main. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Umwandlungsplans über die geplante grenzüberschreitende formwechselnde Umwandlung der Francono Rhein-Main GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragen beim Amtsgericht Frankfurt am Main unter der HRB 88024) als übertragender Rechtsträger in die Francono Rhein-Main S.à.r.l. eingereicht worden.Den Gläubigern der übertragenden Gesellschaft ist Sicherheit zu leisten, wenn sie innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Die Anteilseigner der übertragenden Gesellschaft haben bei grenzüberschreitenden Verschmelzungen einen Anspruch auf angemessene Abfindung, sofern sie der Verschmelzung widersprochen haben; gegebenenfalls steht ihnen auch ein Anspruch auf bare Zuzahlung zu.Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:1. An der grenzüberschreitenden Sitzverlegung ist beteiligt: a) die Francono Rhein-Main GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 88024. b) Die Gesellschaft wird künftig als Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach dem Recht von Luxemburg (Société à responsabilité limitée - S. à r. l.) unter der Firma Francono Rhein-Main S. à r. l. und mit dem Sitz in Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, im Handels- und Gesellschaftsregister von Luxemburg (Registre de Commerce et des Sociétés) eingetragen sein. c) An der Gesellschaft sind die HERIP Master I S.à r.l., mit dem Sitz in Luxemburg, eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister von Luxemburg (Registre de Commerce et des Sociétés) unter Registernummer B 203807 und die HERIP Master II S.à r.l., mit dem Sitz in, Luxemburg, eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister von Luxemburg (Registre de Commerce et des Sociétés) unter Registernummer B 203816, als alleinige Gesellschafter beteiligt. Die Gesellschafter werden in der bisherigen Art und im bisherigen Umfang an der künftigen S.à r.l. beteiligt sein. Ein Abfindungsangebot an die Gesellschafter wird nicht erforderlich sein, da alle Gesellschafter dem Sitzverlegungs- und Umwandlungsbeschluss der Gesellschaft zustimmen werden. 2. Rechte der Gläubiger der Gesellschaft: Den Gläubigen der Gesellschaft steht ein Recht auf Sicherheitsleistung zu, wenn sie innerhalb von drei Monaten nach Offenlegung des Entwurfs des Sitzverlegungs- und Umwandlungsplanes ihren Anspruch nach Grund und Höhe bei der Gesellschaft schriftlich anmelden, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die grenzüberschreitende Sitzverlegung nebst identitätswahrendem Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern jedoch nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach der Bekannmachung der Offenlegung des Entwurfs des Sitzverlegungs- und Umwandlungsplans entstanden sind. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Francono Rhein-Main GmbH, Wöhlerstraße 8-10, 60323 Frankfurt am Main, geltend zu machen. Vollständige Auskünfte können kostenlos angefordert werden unter Francono Rhein-Main GmbHWöhlerstraße 8-10, 60323 Frankfurt am Main
HRB 88024: Francono Rhein-Main GmbH, Frankfurt am Main, Wöhlerstraße 8-10, 60323 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.11.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Francono Rhein-Main 1. Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 78679) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.11.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Francono Rhein- Main 3. Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 78681) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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