Frank & Partner Mainufer-Projektgesellschaft mbH, Hofheim am Taunus (Kirschgartenstr. 15, 65719 Hofheim am Taunus). Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden Rechtsträgers am 21.02.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Frank & Partner Mainufer-Projektgesellschaft mbH, Hofheim am Taunus (Kirschgartenstr. 15, 65719 Hofheim am Taunus). Der mit der Frank Heimbau Main/Taunus GmbH mit Sitz in Hofheim am Taunus (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 41189) am 12.08.2004 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 10.12.2007 mit Ablauf des 31.12.2007 aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrags in das Handelsregister nach § 10 HGB bekannt gemacht worden ist, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
Frank & Partner Mainufer-Projektgesellschaft mbH, Hofheim am Taunus (Kirschgartenstr. 15, 65719 Hofheim am Taunus). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.12.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Siedlungsbaugesellschaft Hermann und Paul Frank mbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRA 40841) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Frank & Partner Mainufer-Projektgesellschaft mbH, Hofheim am Taunus (Kirschgartenstr. 15, 65719 Hofheim am Taunus). Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Hühne, Gerald, Mainz, * ‒.‒.‒‒.