Frank Benner Bedachungen GmbH, Höhn, Bahnhofstraße 39, 56462 Höhn. Die Gesellschafterversammlung vom 12.02.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziff.2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach Unnau beschlossen. Neuer Sitz: Unnau. Änderung der Geschäftsanschrift: Am Weißenstein 11, 57648 Unnau.
Frank Benner Bedachungen GmbH, Höhn, Bahnhofstraße 39, 56462 Höhn. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.04.2011. Geschäftsanschrift: Bahnhofstraße 39, 56462 Höhn. Gegenstand: Dachdeckerbetrieb. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Benner, Frank, Unnau, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des von Herrn Frank Benner, Unnau, * ‒.‒.‒‒, als Inhaber unter der Firma "Dachdecker Frank Benner e.K." mit Niederlassung in Höhn (Amtsgericht Montabaur, HRA 21089) betriebenen Unternehmens (Ausgliederungsplan vom 01.04.2011). Die Ausgliederung ist wirksam mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.