Frank Giesen Rotationsdruck GmbH, Rheinberg, Nordring 11, 47495 Rheinberg. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2013 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.08.2013 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der Frank Giesen Rotationsdruck e.K. (Amtsgericht Kleve, HRA 4080) auftretenden Kaufmann Giesen, Frank übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers.
Frank Giesen Rotationsdruck GmbH, Rheinberg, Nordring 11, 47495 Rheinberg. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Frank Giesen Rotationsdruck e.K. am 17.09.2013 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Frank Giesen Rotationsdruck GmbH, Rheinberg, Nordring 11, 47495 Rheinberg. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2013 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.08.2013 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der Frank Giesen Rotationsdruck e.K. (Amtsgericht Kleve, AR 591/2013) auftretenden Kaufmann Giesen, Frank übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.