Frank Kreul Verklinkerungen GmbH, Bottrop (Birkenweg 18, 46244 Bottrop). Von Amts wegen berichtigend zu lfd. Nr. 2 eingetragen:Die Gesellschafterversammlung vom 15.03.2004 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 250,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung durch Aufnahme der Firma Frank Kreul e.K. (AG Gelsenkirchen HRA 3622) beschlossen.
Frank Kreul Verklinkerungen GmbH, Bottrop (Birkenweg 18, 46244 Bottrop). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 15.03.2004/30.12.2004 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.03.2004/30.12.2004 das Vermögen des Einzelhandelsunternehmens Frank Kreul e.K.mit Sitz in Bottrop (Amtsgericht Gelsenkirchen HR A 3622) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.