HRB 24226: Frank Müller, Immobilien GmbH, Penig, Brückenstraße 4, 09322 Penig. Die Gesellschafterversammlung vom 15.03.2017 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Gegenstand: Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge; Abschluss von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen im Sinne des § 491 Abs. 3 BGB oder Vermittlung entsprechender entgeltlicher Finanzierungshilfen im Sinne des § 506 BGB oder Beratung Dritter zu solchen Verträgen; Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte; wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung als Bauherr im fremden Namen für fremde Rechnung; gewerbliche Zwischenvermietung und An- und Verkauf von Grundstücken.
Frank Müller, Immobilien GmbH, Penig, (Brückenstraße 4, 09322 Penig).Die Gesellschafterversammlung vom 17.09.2008 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Gegenstand: Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume oder Darlehen und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge; Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte; wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung als Bauherr im fremden Namen für fremde Rechnung; gewerbliche Zwischenvermietung und der An- und Verkauf von Grundstücken.
Frank Müller, Immobilien GmbH, Penig (Brückenstraße 4, 09322 Penig). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.04.2008. Gegenstand des Unternehmens: Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume oder Darlehen, Erwerb von Anteilscheinen einer Kapitalgesellschaft, von ausländischen Investmentanteilen, von sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden, oder von öffentlich angebotenen Anteilen an einer und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge; Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte; wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung als Bauherr im fremden Namen für fremde Rechnung; gewerbliche Zwischenvermietung; An- und Verkauf von Grundstücken. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Müller, Frank, Limbach-Oberfrohna, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Übertragung des Vermögens des einzelkaufmännischen Unternehmens Frank Müller, Immobilien e. K. mit dem Sitz in Limbach-Oberfrohna (Amtsgericht Chemnitz HRA 6214) als Ganzes im Wege der Ausgliederung zur Neugründung gemäß Spaltungsplan vom 15.04.2008. Die Gesellschaft entsteht erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des übertragenden Rechtsträgers.Von Amts wegen eingetragen gemäß § 137 Abs. 3 UmwG: Die Ausgliederung wurde am 02.06.2008 in das Register des übertragenden Rechtsträgers eingetragen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.