Frank Strunz Malerbetrieb GmbH, Duisburg, Aktienstraße 23, 47057 Duisburg.Die Verschmelzung ist mit Eintragung des neu gegründeten Rechtsträgers (Amtsgericht Duisburg, HRA 10609) am 09.09.2009 wirksam geworden.
Frank Strunz Malerbetrieb GmbH, Duisburg, Aktienstraße 23, 47057 Duisburg.Geschäftsanschrift: Aktienstraße 23, 47057 Duisburg. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2009 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2009 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der Frank Strunz Malerbetrieb e.K. (Amtsgericht Duisburg, 08 AR 869/09) auftretenden Kaufmann Strunz, Frank übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.