Frank Stucke e.K., Tettnang, Hofkammerstraße 3, 88069 Tettnang. Der Inhaber (übertragender Rechtsträger) hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 04.07.2011 und des Versammlungsbeschlusses vom 04.07.201, mit Nachtrag vom 01.08.2011 aus seinem Vermögen das von ihm betriebene Unternehmen auf die Kommanditgesellschaft unter der Firma "Miller und Stucke GmbH & Co. KG", Tettnang (Amtsgericht Ulm HRA 722394) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Firma ist erloschen. Gemäß § 155 Satz 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
88069 Tettnang
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Branche: 2 im Vollprofil enthalten
Amtsgericht: Ulm
Rechtsform: eK