Frank Ufer e. K., Dürrröhrsdorf-Dittersbach (Alte Hauptstraße 56, 01833 Dürrröhrsdorf-Dittersbach OT Wilschdorf). Der Einzelkaufmann hat auf Grund des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 23.07.2007 und Nachtrag vom 25.07.2007 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tag das Handelsgeschäft als Ganzes aus seinem Vermögen im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme auf die Gerüstbau Ufer GmbH & Co.KG mit dem Sitz in Dürrröhrsdorf-Dittersbach ( Amtsgericht Dresden, HRA 6736) übertragen. Die Firma ist erloschen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 155 UmwG.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
01833 Dürrröhrsdorf-Dittersbach
Alte Hauptstr. 56, 01833 Dürrröhrsdorf-Dittersbach
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Amtsgericht: Dresden
Rechtsform: eK