HRA 47622 B: Frank Wilke e.K., Berlin, Königsberger Straße 3, 12207 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Der Inhaber (übertragender Rechtsträger) hat nach Maßgabe des Ausgliederungsvertrages vom 02.12.2021 und Beschluss des übernehmenden Rechtsträgers vom gleichen Tage aus seinem Vermögen das von ihm betriebene Einzelunternehmen mit allen Aktiva und Passiva im Wege der Ausgliederung in Gesamtheit auf die Kommanditgesellschaft unter der Firma "Wilke Finanz GmbH & Co. KG", Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 59382) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Unterlagen wird Bezug genommen. Die Firma ist erloschen. Von Amts wegen eingetragen auf Grund § 155 Satz 2 UmwG. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
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Amtsgericht: Charlottenburg (Berlin)
Rechtsform: eK